Jörg Streichert, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht in Kaufbeuren
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Jörg Streichert, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Prawnicy
Dessestraße 14
87600
Kaufbeuren
Opis
Kanzleiübersicht
Rechtsanwalt Jörg Streichert, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht betreut gewerbliche Mandanten aber auch Privatleute vorrangig im Gesellschaftsrecht, Handelsrecht und Erbrecht. Jörg Streichert ist Ihr Ansprechpartner für GmbH-Gründung, Satzungsänderung, Gesellschafterversammlung, Unternehmensnachfolge, Testament oder Erbvertrag.
Kanzleiprofil
Jörg Streichert ist seit seiner Zulassung als selbständiger Rechtsanwalt tätig. Die heutige Einzelkanzlei Jörg Streichert wurde im Januar 1990 gegründet.
Die Kanzleiräume liegen in Kaufbeuren in der Dessestraße 14.
Mandanten, die per PKW anreisen, können auf den kostenfreien Parkplätzen im Kanzleiumfeld parken.
Das Büro der Kanzlei steht Ihnen montags bis freitags von 09.00 bis 17.00 Uhr für die telefonische Terminabsprache zur Verfügung. Bei gewerblichen Mandanten können selbstverständlich auch Besprechungen in der Firma vereinbart werden.
Handelsrecht
Beim Handelsrecht handelt es sich um das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Das bedeutet, dass die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) Anwendung finden, wenn ein Kaufmann geschäftlich tätig wird. Es kommt mithin nicht auf die Natur des abgeschlossenen Rechtsgeschäfts an, sondern auf die Kaufmanneigenschaft der Akteure.
Über das Gesetzesrecht hinaus, wird das geschäftliche Verhalten der Kaufleute durch das Handelsgewohnheitsrecht und die Handelsbräuche geregelt. Das Handelsrecht und das HGB haben die beschleunigte Geschäftsabwicklung zum Ziel. Im Verhältnis zu Verbrauchern wird daher den geschäftsgewandten Kaufleuten eine geringere Schutzbedürftigkeit zuteil (zum Beispiel unverzügliche Untersuchung von Mängelrüge beim Handelskauf oder geringere Formvorschriften). Auf der anderen Seite forciert das HGB einen gesteigerten Schutz des Rechtsverkehrs (Publizitätsschutz des Handelsregisters, erweiterter Gutglaubensschutz).