Unternehmensberater und Übersetzer für ukrainischen Markt - Ukraine in Freiburg im Breisgau
Godziny otwarcia
- Poniedziałek
- 09:00 - 16:00
- Wtorek
- 09:00 - 16:00
- Środa
- 09:00 - 16:00
- Czwartek
- 09:00 - 16:00
- Piątek
- 09:00 - 16:00
- Sobota
- zamknięty
- Niedziela
- zamknięty
Opcje zmiany danych
Die Seite von "Unternehmensberater und Übersetzer fü..." jest zarządzana przez użytkownika. Zaloguj się, aby zmienić swoje dane.
Unternehmensberater und Übersetzer für ukrainischen Markt - Ukraine Dostawca usług
Lindenstraße 8
79110
Freiburg im Breisgau
Opis
Öffentlich beglaubigte Übersetzungen Ukrainisch - Deutsch
Brauchen Sie beglaubigte Übersetzungen Ukrainisch - Deutsch Ihrer Urkunden, Zeugnisse oder Geschäftsdokumente, die bei den deutschen Behörden und Firmen oder bei den ukrainischen Botschaften und Konsulaten verlangt werden?
Fachkompetent und zuverlässig fertige ich als vom Landgericht Freiburg öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin für Ukrainisch beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten und Urkunden aller Art an.
Aufgrund der Doppelqualifikation als Juristin und staatlich geprüfte Übersetzerin mit Schwerpunkt Rechtswesen bin ich auf die Übersetzung von juristischen Fachtexten spezialisiert.
Meine Leistungen beschränken sich nicht nur auf die reine Übersetzung von Unterlagen, Urkunden, Zeugnissen und Fachtexten. Ich stehe Ihnen außerdem als Dolmetscherin bei Gesprächen zur Seite.
Beglaubigte Übersetzung einiger Dokumente, wie zum Beispiel: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Führerschein u.v.a. erstelle ich zum Pauschalpreis. Andere Dokumente, juristische Fachtexte und allgemeine Texte werden nach Zeilenpreis berechnet.
Um einen Kostenanschlag für die Übersetzung zu bekommen, ist ein per E-Mail gesendeter Digitalscan Ihres Dokumentes ausreichend. Ich mache Ihnen dann ein kostenloses und faires Preisangebot.
Ihre Daten und Unterlagen werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt. Die beglaubigte Übersetzung wird in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften erstellt.
Was soll man beachten?
Die Übersetzung kann sowohl von dem Originaldokument, als auch von einer (ggf. beglaubigten) Kopie angefertigt werden. Darüber wird auf der Übersetzungsurkunde ein entsprechender Vermerk angebracht, wozu ich gesetzlich verpflichtet bin. Staatliche Stellen verlangen zum Teil, dass die Übersetzung anhand des Originals hergestellt wird. Bitte erkundigen Sie sich vor der Auftragserteilung bei der entsprechenden Einrichtung, ob dies der Fall ist. Der Erhalt der Originaldokumente wird von mir quittiert.